Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1970 - KZR 3/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,2382
BGH, 29.10.1970 - KZR 3/70 (https://dejure.org/1970,2382)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1970 - KZR 3/70 (https://dejure.org/1970,2382)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1970 - KZR 3/70 (https://dejure.org/1970,2382)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,2382) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz - Abnahme von Theaterkarten - Bewertung künstlerischer Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 199
  • GRUR 1971, 171
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BGH, 29.10.1970 - KZR 3/70
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 7, 198, 208 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51] /209 - Lüth-Urteil - 12, 113, 124 f; 25, 256, 263) sind die allgemeinen Gesetze, die die Grundrechte einschränken, ihrerseits im Lichte der Bedeutung dieser Grundrechte auszulegen.
  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

    Auszug aus BGH, 29.10.1970 - KZR 3/70
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 7, 198, 208 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51] /209 - Lüth-Urteil - 12, 113, 124 f; 25, 256, 263) sind die allgemeinen Gesetze, die die Grundrechte einschränken, ihrerseits im Lichte der Bedeutung dieser Grundrechte auszulegen.
  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

    Auszug aus BGH, 29.10.1970 - KZR 3/70
    Für das Merkmal des fehlenden Rechtfertigungsgrundes (zweite Alternative des § 26 Abs. 2 GWB) kommt es - ebenso wie für das Merkmal der Unbilligkeit (erste Alternative) - nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entscheidend auf eine Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes an (BGHZ 38, 90, 102 [BGH 27.09.1962 - KZR 6/61] - "Grote-Revers" - 52, 65, 71 - "Sportartikelmesse" -).
  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

    Auszug aus BGH, 29.10.1970 - KZR 3/70
    Es spricht manches dafür, daß die oben angeführten Gesichtspunkte bei der Anwendung des § 26 Abs. 2 GWB im Bereich des Kunstlebens zumindest zu einer Umkehr der Beweislast in folgendem Sinne führen: Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 41, 271, 279 [BGH 02.04.1964 - KZR 10/62] /80 - "Werkmilchabzug" -) ist im Falle des § 26 Abs. 2 GWB das unterschiedlich handelnde Unternehmen für das Vorliegen eines rechtfertigenden Grundes beweispflichtig.
  • BGH, 26.10.1959 - KZR 2/59

    Kartellvertrag nach § 1 GWB

    Auszug aus BGH, 29.10.1970 - KZR 3/70
    Wie der Bundesgerichtshof mehrmals in Übereinstimmung mit der amtlichen Begründung zum Regierungsentwurf des GWB (BT-Drucks. 1953/1158 S. 31, Abschn. C 3 c zu § 1) zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BGHZ 31, 105, 108 [BGH 26.09.1959 - KZR 2/59] /109 - Gasglühkörper - 36, 91, 103 - Gummistrümpfe -), ist bei der Umschreibung des Begriffs "Unternehmen" von dem Zweck des Kartellgesetzes auszugehen, die Freiheit des Wettbewerbs sicherzustellen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht